Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2016-09-14, OVG 4 B 38.14

OVG 4 B 38.14Verwaltungsgericht / 4. Abteilung14.09.2016

Regest

Es ist nicht hinreichend klar, ob ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Mindestjahresurlaub über die ausdrücklich in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG aufgestellten tatbestandlichen Bedingungen hinaus ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Antrag auf Gewährung des bezahlten Jahresurlaubs gestellt hat, obwohl ihm dies möglich war, und zudem bzw. jedenfalls voraussetzt, dass der Arbeitnehmer aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben.(Rn.27)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat — OVG 4 B 38.14 — EuGH-Vorlage

Entscheidungsdatum: 2016-09-14

Aktenzeichen: OVG 4 B 38.14

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2016:0914.OVG4B38.14.0A

Dokumenttyp: EuGH-Vorlage

Normen: Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 267 Abs 1 AEUV, Art 7 EGRL 88/2003, § 94 VwGO, § 7 Abs 4 BUrlG ... mehr

Orientierungssatz

Es ist nicht hinreichend klar, ob ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Mindestjahresurlaub über die ausdrücklich in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG aufgestellten tatbestandlichen Bedingungen hinaus ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Antrag auf Gewährung des bezahlten Jahresurlaubs gestellt hat, obwohl ihm dies möglich war, und zudem bzw. jedenfalls voraussetzt, dass der Arbeitnehmer aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben.(Rn.27)

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