VG Berlin 28. Kammer, 2016-04-01, 28 K 253.15

28 K 253.15Verwaltungsgericht / Chamber 2801.04.2016

Regest

Ist lediglich die Übertragung des Aufgabengebietes ohne Einweisung in eine entsprechende Planstelle möglich, kann nicht die Rede davon sein, dass in rechtswidriger Weise ein förmliches Ausschreibungs- und Auswahlverfahren habe umgangen werden sollen.(Rn.9)

Gesamter Gesetzestext

VG Berlin 28. Kammer — 28 K 253.15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-01

Aktenzeichen: 28 K 253.15

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0401.28K253.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 7 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 82 SGB 9, § 95 Abs 2 SGB 9

Orientierungssatz

Ist lediglich die Übertragung des Aufgabengebietes ohne Einweisung in eine entsprechende Planstelle möglich, kann nicht die Rede davon sein, dass in rechtswidriger Weise ein förmliches Ausschreibungs- und Auswahlverfahren habe umgangen werden sollen.(Rn.9)

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