KG Berlin 22. Zivilsenat, 2015-12-17, 22 U 272/13

22 U 272/13Obergericht / Civil Chamber 2217.12.2015

Regest

Der Erwerber von Wohnungseigentum hat den Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Gemeinschaft streitig ist, sich aus dem Aufteilungsplan hinsichtlich der Dachgeschossräume lediglich ein Sondernutzungsrecht ohne Gestattung von Wohnzwecken ergibt und der Erwerber über diese Umstände nicht aufgeklärt wird.(Rn.15)

Gesamter Gesetzestext

KG Berlin 22. Zivilsenat — 22 U 272/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 22 U 272/13

ECLI: ECLI:DE:KG:2015:1217.22U272.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 5 Abs 4 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Der Erwerber von Wohnungseigentum hat den Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Gemeinschaft streitig ist, sich aus dem Aufteilungsplan hinsichtlich der Dachgeschossräume lediglich ein Sondernutzungsrecht ohne Gestattung von Wohnzwecken ergibt und der Erwerber über diese Umstände nicht aufgeklärt wird.(Rn.15)

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