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28 L 225.15•VG Berlin 28. Kammer, 2016-02-09, 28 L 225.15
28 L 225.15Verwaltungsgericht / Chamber 2809.02.2016
1. Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind. (Rn.15) 2. Es bedarf einer Begründung des Gesamturteils, wenn sich dieses nicht ohne weiteres aus den Einzelbegründungen herleiten lässt. (Rn.25) 3. Der Dienstherr hat jedes Werturteil in Abhängigkeit von der Substanz der Einwände des Beamten zu plausibilisieren. (Rn.39)
Entscheidungsdatum: 2016-02-09
Aktenzeichen: 28 L 225.15
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0209.28L225.15.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind. (Rn.15)
Es bedarf einer Begründung des Gesamturteils, wenn sich dieses nicht ohne weiteres aus den Einzelbegründungen herleiten lässt. (Rn.25)
Der Dienstherr hat jedes Werturteil in Abhängigkeit von der Substanz der Einwände des Beamten zu plausibilisieren. (Rn.39)
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