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OVG 12 N 44.11•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat, 2011-12-01, OVG 12 N 44.11
OVG 12 N 44.11Verwaltungsgericht / Division 1201.12.2011
Entscheidungsdatum: 2011-12-01
Aktenzeichen: OVG 12 N 44.11
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2011:1201.OVG12N44.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Februar 2011 wird auf den Antrag des Beklagten zugelassen.
1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist begründet. Die angegriffene Entscheidung begegnet aus den vom Beklagten dargelegten Gründen ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
2 Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens folgt der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.
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