Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat, 2011-12-01, OVG 12 N 44.11

OVG 12 N 44.11Verwaltungsgericht / Division 1201.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat — OVG 12 N 44.11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-01

Aktenzeichen: OVG 12 N 44.11

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2011:1201.OVG12N44.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Februar 2011 wird auf den Antrag des Beklagten zugelassen.

Gründe

1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist begründet. Die angegriffene Entscheidung begegnet aus den vom Beklagten dargelegten Gründen ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

2 Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens folgt der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.

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