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OVG 4 N 8.14•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2015-08-12, OVG 4 N 8.14
OVG 4 N 8.14Verwaltungsgericht / 4. Abteilung12.08.2015
Sowohl die Sonderzahlung als auch die vermögenswirksamen Leistungen sind als Bestandteil der Besoldung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BBesG) im Rahmen des Urlaubsabgeltungsanspruchs zu berücksichtigen, weil sie untrennbar mit der Erfüllung der dem Beamten obliegenden Aufgaben verbunden und nicht Ausgleich für besondere, nur gelegentlich auftretende Belastungen sind.(Rn.5)
Entscheidungsdatum: 2015-08-12
Aktenzeichen: OVG 4 N 8.14
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2015:0812.OVG4N8.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 5 Abs 1 S 1 SondZG BE, § 7 SondZG BE, § 1 Abs 3 Nr 2 BBesG, § 1 Abs 3 Nr 3 BBesG
Sowohl die Sonderzahlung als auch die vermögenswirksamen Leistungen sind als Bestandteil der Besoldung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BBesG) im Rahmen des Urlaubsabgeltungsanspruchs zu berücksichtigen, weil sie untrennbar mit der Erfüllung der dem Beamten obliegenden Aufgaben verbunden und nicht Ausgleich für besondere, nur gelegentlich auftretende Belastungen sind.(Rn.5)
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