Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-07-01, 60/08

60/08Verfassungsgericht01.07.2008

Regest

Nachdem der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen. Verfahrensgang vorgehend KG Berlin, 7. Februar 2008, 1 Ws 156/07

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin — 60/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-01

Aktenzeichen: 60/08

ECLI: ECLI:DE:VERFGBE:2008:0701.60.08.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Nachdem der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

Verfahrensgang

vorgehend KG Berlin, 7. Februar 2008, 1 Ws 156/07

Gründe

1 Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. Juni 2008 seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

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