VG Berlin 28. Kammer, 2015-02-20, 28 K 80.14

28 K 80.14Verwaltungsgericht / Chamber 2820.02.2015

Regest

Ist eine verbeamtete Lehrerin im Unterricht nicht mehr einsetzbar, wohl aber in anderen Funktionen, darf der Dienstherr vor ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sich nicht mit dem Angebot eines Dienstposten begnügen, sondern muss klären, ob die Lehrerin für diesen Dienstposten überhaupt geeignet war oder ob andere Dienstposten frei waren. (Rn.20) (Rn.22)

Gesamter Gesetzestext

VG Berlin 28. Kammer — 28 K 80.14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-20

Aktenzeichen: 28 K 80.14

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2015:0220.28K80.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Ist eine verbeamtete Lehrerin im Unterricht nicht mehr einsetzbar, wohl aber in anderen Funktionen, darf der Dienstherr vor ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sich nicht mit dem Angebot eines Dienstposten begnügen, sondern muss klären, ob die Lehrerin für diesen Dienstposten überhaupt geeignet war oder ob andere Dienstposten frei waren. (Rn.20) (Rn.22)

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