projekte
28 K 80.14•VG Berlin 28. Kammer, 2015-02-20, 28 K 80.14
28 K 80.14Verwaltungsgericht / Chamber 2820.02.2015
Ist eine verbeamtete Lehrerin im Unterricht nicht mehr einsetzbar, wohl aber in anderen Funktionen, darf der Dienstherr vor ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sich nicht mit dem Angebot eines Dienstposten begnügen, sondern muss klären, ob die Lehrerin für diesen Dienstposten überhaupt geeignet war oder ob andere Dienstposten frei waren. (Rn.20) (Rn.22)
Entscheidungsdatum: 2015-02-20
Aktenzeichen: 28 K 80.14
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2015:0220.28K80.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Ist eine verbeamtete Lehrerin im Unterricht nicht mehr einsetzbar, wohl aber in anderen Funktionen, darf der Dienstherr vor ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sich nicht mit dem Angebot eines Dienstposten begnügen, sondern muss klären, ob die Lehrerin für diesen Dienstposten überhaupt geeignet war oder ob andere Dienstposten frei waren. (Rn.20) (Rn.22)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.