Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2016-12-14, OVG 4 B 35.12

OVG 4 B 35.12Verwaltungsgericht / 4. Abteilung14.12.2016

Regest

Es lässt sich nicht feststellen, dass die Besoldung eines Berliner Polizeibeamten in den Jahren 2010 bis 2015 in einer gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßenden Weise verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.(Rn.22)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat — OVG 4 B 35.12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-14

Aktenzeichen: OVG 4 B 35.12

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2016:1214.OVG4B35.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 33 Abs 5 GG, § 43 VwGO

Orientierungssatz

Es lässt sich nicht feststellen, dass die Besoldung eines Berliner Polizeibeamten in den Jahren 2010 bis 2015 in einer gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßenden Weise verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.(Rn.22)

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