VG Berlin 4. Kammer, 2014-03-27, 4 K 35.11 V

4 K 35.11 VVerwaltungsgericht / 4. Kammer27.03.2014

Regest

1. Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten von bis zu drei Monaten können innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden.(Rn.24) 2. Die während des Klageverfahrens eingetretene Ungültigkeit des Reisedokuments des Klägers ist kein Grund für die Abweisung der Klage.(Rn.30)

Gesamter Gesetzestext

VG Berlin 4. Kammer — 4 K 35.11 V — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-27

Aktenzeichen: 4 K 35.11 V

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2014:0327.4K35.11V.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 47 EUGrdRCh, Art 32 EGV 810/2009, Art 23 Abs 1 EGV 810/2009, Art 19 Abs 1 Ss 2 EGV 810/2009, Art 10 Abs 2b EGV 810/2009 ... mehr

Orientierungssatz

  1. Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten von bis zu drei Monaten können innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden.(Rn.24)

  2. Die während des Klageverfahrens eingetretene Ungültigkeit des Reisedokuments des Klägers ist kein Grund für die Abweisung der Klage.(Rn.30)

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