Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land), 2014-01-30, OVG 60 PV 20.12

OVG 60 PV 20.12Verwaltungsgericht30.01.2014

Regest

Der Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle unterliegt der Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen auch dann, wenn sich der Dienststellenleiter zu deren Vermittlung und Anleitung eines freien Trägers bedient.(Rn.49)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) — OVG 60 PV 20.12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-30

Aktenzeichen: OVG 60 PV 20.12

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2014:0130.OVG60PV20.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 87 Nr 1 PersVG BE, § 90 Nr 10 PersVG BE, § 16 Abs 3 SGB 2 2007, § 16d Abs 1 S 1 SGB 2, § 16d Abs 7 SGB 2 ... mehr

Leitsatz

Der Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle unterliegt der Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen auch dann, wenn sich der Dienststellenleiter zu deren Vermittlung und Anleitung eines freien Trägers bedient.(Rn.49)

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