projekte
78/07•Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2010-02-09, 78/07
78/07Verfassungsgericht09.02.2010
Es stellt eine mit Art 15 Abs 1 VerfBE unvereinbare Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer Stufenklage den Kläger ohne vorherigen Hinweis, dass über den Auskunfts- und den Leistungsanspruch gleichzeitig verhandelt wird, mit der Begründung als säumig ansieht, dieser habe keinen bezifferten Antrag gestellt.
Entscheidungsdatum: 2010-02-09
Aktenzeichen: 78/07
ECLI: ECLI:DE:VERFGBE:2010:0209.78.07.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 15 Abs 1 Verf BE, § 49 VGHG BE, § 50 VGHG BE, § 54 Abs 3 VGHG BE, § 95 Abs 2 BVerfGG ... mehr
Rechtskraft: ja
Es stellt eine mit Art 15 Abs 1 VerfBE unvereinbare Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer Stufenklage den Kläger ohne vorherigen Hinweis, dass über den Auskunfts- und den Leistungsanspruch gleichzeitig verhandelt wird, mit der Begründung als säumig ansieht, dieser habe keinen bezifferten Antrag gestellt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.