Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2013-04-16, OVG 4 S 24.13

OVG 4 S 24.13Verwaltungsgericht / 4. Abteilung16.04.2013

Regest

Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat — OVG 4 S 24.13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: OVG 4 S 24.13

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2013:0416.OVG4S24.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 Abs 2 BG BB

Orientierungssatz

Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)

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