Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-02-26, 130/07

130/07Verfassungsgericht26.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin — 130/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-26

Aktenzeichen: 130/07

ECLI: ECLI:DE:VERFGBE:2008:0226.130.07.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Gründe

1 Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

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