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L 2 U 71/11•Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat, 2012-11-29, L 2 U 71/11
L 2 U 71/11Sozialversicherungsgericht / 2. Abteilung29.11.2012
Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: L 2 U 71/11
ECLI: ECLI:DE:LSGBEBB:2012:1129.L2U71.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)
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