Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat, 2012-11-29, L 2 U 71/11

L 2 U 71/11Sozialversicherungsgericht / 2. Abteilung29.11.2012

Regest

Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat — L 2 U 71/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: L 2 U 71/11

ECLI: ECLI:DE:LSGBEBB:2012:1129.L2U71.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)

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