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OVG 2 A 8.11•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat, 2011-09-22, OVG 2 A 8.11
OVG 2 A 8.11Verwaltungsgericht / 2. Abteilung22.09.2011
Die Regelung einer Verkaufsflächenbegrenzung in einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen Vertrag, verbunden mit einer die Begrenzung absichernden Baulast, ist zulässig, wenn damit ein legitimes städtebauliches Ziel verfolgt wird. Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag bereits vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan abgeschlossen wurde und Gegenstand der Abwägung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung war. Eine unzulässige Umgehung des grundsätzlichen Verbots einer baugebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung liegt darin jedenfalls dann nicht, wenn das Baugebiet nur aus einem Grundstück besteht, auf das sich zugleich die vertragliche Verkaufsflächenbegrenzung bezieht.(Rn.38) (Rn.41) (Rn.42)
Entscheidungsdatum: 2011-09-22
Aktenzeichen: OVG 2 A 8.11
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2011:0922.OVG2A8.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 215 Abs 1 BauGB, § 20 Abs 2 BauNVO, § 82 Abs 3 BauO BE, § 82 Abs 1 BauO BE ... mehr
Die Regelung einer Verkaufsflächenbegrenzung in einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen Vertrag, verbunden mit einer die Begrenzung absichernden Baulast, ist zulässig, wenn damit ein legitimes städtebauliches Ziel verfolgt wird. Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag bereits vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan abgeschlossen wurde und Gegenstand der Abwägung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung war. Eine unzulässige Umgehung des grundsätzlichen Verbots einer baugebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung liegt darin jedenfalls dann nicht, wenn das Baugebiet nur aus einem Grundstück besteht, auf das sich zugleich die vertragliche Verkaufsflächenbegrenzung bezieht.(Rn.38) (Rn.41) (Rn.42)
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