Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat, 2011-09-22, OVG 2 A 8.11

OVG 2 A 8.11Verwaltungsgericht / 2. Abteilung22.09.2011

Regest

Die Regelung einer Verkaufsflächenbegrenzung in einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen Vertrag, verbunden mit einer die Begrenzung absichernden Baulast, ist zulässig, wenn damit ein legitimes städtebauliches Ziel verfolgt wird. Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag bereits vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan abgeschlossen wurde und Gegenstand der Abwägung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung war. Eine unzulässige Umgehung des grundsätzlichen Verbots einer baugebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung liegt darin jedenfalls dann nicht, wenn das Baugebiet nur aus einem Grundstück besteht, auf das sich zugleich die vertragliche Verkaufsflächenbegrenzung bezieht.(Rn.38) (Rn.41) (Rn.42)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat — OVG 2 A 8.11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-22

Aktenzeichen: OVG 2 A 8.11

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2011:0922.OVG2A8.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 215 Abs 1 BauGB, § 20 Abs 2 BauNVO, § 82 Abs 3 BauO BE, § 82 Abs 1 BauO BE ... mehr

Leitsatz

Die Regelung einer Verkaufsflächenbegrenzung in einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen Vertrag, verbunden mit einer die Begrenzung absichernden Baulast, ist zulässig, wenn damit ein legitimes städtebauliches Ziel verfolgt wird. Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag bereits vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan abgeschlossen wurde und Gegenstand der Abwägung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung war. Eine unzulässige Umgehung des grundsätzlichen Verbots einer baugebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung liegt darin jedenfalls dann nicht, wenn das Baugebiet nur aus einem Grundstück besteht, auf das sich zugleich die vertragliche Verkaufsflächenbegrenzung bezieht.(Rn.38) (Rn.41) (Rn.42)

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