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4 K 356.10•VG Berlin 4. Kammer, 2011-04-15, 4 K 356.10
4 K 356.10Verwaltungsgericht / 4. Kammer15.04.2011
Auch für eine Streitigkeit zwischen der Entschädigungseinrichtung und einem ihr zugeordneten Institut über Grund und Höhe eines Entschädigungsanspruchs ist der Zivilrechtsweg gegeben.(Rn.16)
Entscheidungsdatum: 2011-04-15
Aktenzeichen: 4 K 356.10
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2011:0415.4K356.10.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 17a Abs 2 GVG, § 3 Abs 4 EAEG
Auch für eine Streitigkeit zwischen der Entschädigungseinrichtung und einem ihr zugeordneten Institut über Grund und Höhe eines Entschädigungsanspruchs ist der Zivilrechtsweg gegeben.(Rn.16)
Institut will es der Beklagten untersagen lassen, weitere Entschädigung an einem PMA-Anleger zu gewähren
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