VG Berlin 4. Kammer, 2010-09-10, 4 K 13.10

4 K 13.10Verwaltungsgericht / 4. Kammer10.09.2010

Regest

Die Großunternehmensregelung in III. 12 der Haushaltssatzungen der IHK Berlin für die Haushaltsjahre 2003, 2004 und 2005 verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.(Rn.56)

Gesamter Gesetzestext

VG Berlin 4. Kammer — 4 K 13.10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 4 K 13.10

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2010:0910.4K13.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 6 Abs 1 GG, § 3 Abs 2 IHKG, § 3 Abs 3 S 1 IHKG, § 3 Abs 8 IHKG, Art 3 Abs 1 GG

Leitsatz

Die Großunternehmensregelung in III. 12 der Haushaltssatzungen der IHK Berlin für die Haushaltsjahre 2003, 2004 und 2005 verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.(Rn.56)

Orientierungssatz

  1. Nach 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG werden die Kosten der Tätigkeit der IHK nach Maßgabe des Wirtschaftsplans durch Beiträge der Kammerzugehörigen gemäß einer Beitragsordnung aufgebracht. (Rn.42)

  2. § 3 Abs. 8 Satz 1 IHKG erklärt hinsichtlich der Beiträge für die Verjährung die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und Vermögen für entsprechend anwendbar. (Rn.45)

  3. Art 3 Abs 1 GG gebietet dem Gesetzgeber wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. (Rn.57)

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