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21 O 12112/25•LG M�nchen I 21. Zivilkammer, 2025-12-23, 21 O 12112/25
21 O 12112/25Kantonsgericht23.12.2025
Entscheidungsdatum: 2025-12-23
Aktenzeichen: 21 O 12112/25
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil vom 26.11.2025 wird im Tatbestand auf Seite 4, 2. Ansatz, Satz 2 wie folgt berichtigt:
Der Passus
"Zudem beantragen sie dort am 16.10.2025 eine Anti-Anti-Suit Injunction gegen die hiesige einsweilige Verf�gung, die am 20.10.2025 erlassen wurden (vgl Anlage HRM 6)."
wird ersetz ducht
"Zudem beantragen sie dort am 16.10.2025 eine Anti-Anti-Suit Injunction zum Schutz des UK-Hauptsacheverfahrens, die am 20.10.2025 erlaassen wurde (vgl Anlage HRM 6)"
1 Die Antragsgegnerin hat mit Schriftsatz vom 11.12.2025 fristgem�� die Berichtigung beantragt. Die Antragsstellerin ist dieser nicht entgegengetreten. Nachdem es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines Schreibversehens handelt, war dem Antrag nach � 320 ZPO stattzugeben.
Berichtigung, offensichtliche Unrichtigkeit, Schreibversehen, Antrag, Landgericht, fristgem��, Schriftsatz, Vorsitzender Richter, Richterin, Fristgem��, Unrichtigkeit
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