AG Traunstein, 2021-02-08, 319 C 852/20

319 C 852/20Gericht erster Instanz08.02.2021

Gesamter Gesetzestext

AG Traunstein — 2021-02-08 — 319 C 852/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-08

Aktenzeichen: 319 C 852/20

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der sofortigen Beschwerde wird nicht abgeholfen. Auf die angefochtene Entscheidung wird Bezug genommen.

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Beschwerde, Richtigkeit, Abschrift, format=, Bezug, sofortigen Beschwerde, angefochtene Entscheidung

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