AG München, 2026-01-13, 543 F 11940/25 RE

543 F 11940/25 REGericht erster Instanz13.01.2026

Gesamter Gesetzestext

AG München — 2026-01-13 — 543 F 11940/25 RE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2026-01-13

Aktenzeichen: 543 F 11940/25 RE

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Verfahrenswert wird in Abänderung des Beschlusses vom 26.11.2025 auf 2.000.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1 In vermögensrechtlichen Kindschaftssachen gelten die Wertbestimmungen des § 38 GNotKG (Wert ohne Abzug der Schulden) sowie die §§ 40 ff, 46 ff GNotKG.

2 Bei Einzelpflegschaften ist der wirtschaftliche Wert der Rechtshandlung maßgebend. Betrifft die Einzelpflegschaft mehrere Minderjährige, werden die Werte zusammengerechnet. Höchstwert pro Pflegling hierfür ist eine Million €, § 46 Abs. 3 FamGKG.

3 Vom Ergänzungspfleger … wurde ein wirtschaftlicher Gesamtwert der an beide Pfleglinge übertragenen Teilkommanditanteile von 10.400.000,00 € mitgeteilt.

titelzeile

Einzelpflegschaft, Wirtschaftlicher Wert, Pflegling, Ergänzungspfleger, Teilkommanditanteile, Wertberechnung

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