LG München I 4. Kammer, 2025-08-11, 4 HK O 13097/24

4 HK O 13097/24Kantonsgericht / 4. Kammer11.08.2025

Gesamter Gesetzestext

LG München I 4. Kammer — 2025-08-11 — 4 HK O 13097/24 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-11

Aktenzeichen: 4 HK O 13097/24

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts München I – 4. Kammer für Handelssachen – vom 30.06.2025 wird

im Tatbestand wie folgt berichtigt:

1.) Auf Seite 6, zweiter Absatz muss es heißen:

„Dadurch, dass in der Vergangenheit auf der streitgegenständlichen Homepage im Impressum Angaben …“

  1. Auf Seite 6, vorletzter Absatz, beginnende in der 6. Zeile muss es heißen:

„Die von dem Kläger im anschließenden schrifltichen Verfahren vorgetragene Zusammenarbeit, die im übrigen von der Beklagten im schrifltichen Verfahren auch nicht mehr bestritten wurde, muss daher bestanden haben, …“

Gründe

1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

titelzeile

Berichtigungsbeschluss

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.