projekte
5 HK O 5232/25 e•LG München I 5. Kammer für Handelssachen, 2025-04-30, 5 HK O 5232/25 e
5 HK O 5232/25 eKantonsgericht30.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-30
Aktenzeichen: 5 HK O 5232/25 e
Dokumenttyp: Beschluss
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits,
Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
1 1. Die Entscheidung über die Kosten hat ihre Grundlage in § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, nachdem die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hat.
2 2. Die Entscheidung über den Streitwert hat ihre Grundlage in § 247 Abs. 1 AktG
Streitwert eines aktienrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.