VGH München 19. Senat, 2025-08-29, 19 CE 25.1178, 19 C 25.1179

19 CE 25.1178, 19 C 25.1179Verwaltungsgericht / Division 1929.08.2025

Gesamter Gesetzestext

VGH München 19. Senat — 2025-08-29 — 19 CE 25.1178, 19 C 25.1179 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-29

Aktenzeichen: 19 CE 25.1178, 19 C 25.1179

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Rubrum der in dieser Sache ergangenen Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum statt „28. August 2026“ richtig „28. August 2025“ lauten muss.

Gründe

1 Gemäß § 122 Abs. 1, § 118 Abs. 1 VwGO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Beschluss jederzeit vom Gericht zu berichtigen. Das im Rubrum der Beschwerdeentscheidung genannte Beschlussdatum „28. August 2026“ ist offensichtlich unrichtig im Sinne der vorgenannten Bestimmungen. Der Beschluss war deshalb entsprechend zu berichtigen.

2 Der Berichtigungsbeschluss unterliegt nicht der Beschwerde (§ 152 Abs. 1 VwGO) und ist mit dem unrichtigen Beschluss untrennbar zu verbinden (§ 118 Abs. 2 Satz 3 VwGO). Das Berichtigungsverfahren ist kostenfrei.

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Berichtigungsbeschluss

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