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6 U 85/20•OLG Bamberg 6. Zivilsenat, 2025-05-06, 6 U 85/20
6 U 85/20Obergericht / Civil Chamber 606.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-06
Aktenzeichen: 6 U 85/20
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hofs vom 27.08.2020, Aktenzeichen 14 O 342/19, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Hof ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Unbegründete Berufung
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