VG Regensburg 5. Kammer, 2024-06-26, RN 5 K 21.2510

RN 5 K 21.2510Verwaltungsgericht / 5. Kammer26.06.2024

Gesamter Gesetzestext

VG Regensburg 5. Kammer — 2024-06-26 — RN 5 K 21.2510 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-26

Aktenzeichen: RN 5 K 21.2510

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

1 Die Klage ist mit der am 25.6.2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen worden. Gemäß § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG), unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. dort Nr. 54.1.

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Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage

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