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RN 5 K 21.2510•VG Regensburg 5. Kammer, 2024-06-26, RN 5 K 21.2510
RN 5 K 21.2510Verwaltungsgericht / 5. Kammer26.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: RN 5 K 21.2510
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
1 Die Klage ist mit der am 25.6.2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen worden. Gemäß § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG), unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. dort Nr. 54.1.
Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage
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