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41 S 8/24 WEG e•LG Bamberg 4. Zivilkammer, 2024-11-29, 41 S 8/24 WEG e
41 S 8/24 WEG eKantonsgericht / IV. Zivilkammer29.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-29
Aktenzeichen: 41 S 8/24 WEG e
Dokumenttyp: Endurteil
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 30.04.2024, Az. 30 C 1655/23 WEG, wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 32.812,50 € festgesetzt.
1 Zur Begründung wird auf die in das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2024 aufgenommenen Darlegungen verwiesen, §§ 540 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO.
Ablehnung der Berufung
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