LG Kempten 3. Zivilkammer, 2024-01-25, 31 O 828/23

31 O 828/23Kantonsgericht / III. Zivilkammer25.01.2024

Regest

Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung der mit Pressemitteilung vom 17.1.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

Gesamter Gesetzestext

LG Kempten 3. Zivilkammer — 2024-01-25 — 31 O 828/23 — Aussetzungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-25

Aktenzeichen: 31 O 828/23

Dokumenttyp: Aussetzungsbeschluss

Tenor

  1. Die Verhandlung wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta vom 11. Juli 2023 analog § 148 ZPO ausgesetzt.

Gründe

1 Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung, die von der beklagten Partei beantragt wurde, nach Anhörung der Klagepartei der mit Pressemitteilung vom 17.01.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das ebenfalls, wie im vorliegenden Verfahren, die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft.

2 Die Beklagte hat ihren Sitz ebenfalls in Malta.

Leitsatz

Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung der mit Pressemitteilung vom 17.1.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

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Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf anhängige Verfahrens bei dem EuGH betreffend die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen

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