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8 N 21.2680•VGH München 8. Senat, 2024-05-10, 8 N 21.2680
8 N 21.2680Verwaltungsgericht / Division 810.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-10
Aktenzeichen: 8 N 21.2680
Dokumenttyp: Urteil
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Es ergeht folgender Beschluss
Der Streitwert für die Normenkontrollsache wird auf 200.000 Euro festgesetzt.
Unbegründeter Antrag in Normenkontrollverfahren
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