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3 Ca 210/24•ArbG Würzburg 3. Kammer, 2024-07-02, 3 Ca 210/24
3 Ca 210/24Arbeitsgericht / 3. Kammer02.07.2024
Der Streitwert für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beträgt ein Brutto-Monatsgehalt. (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2024-07-02
Aktenzeichen: 3 Ca 210/24
Dokumenttyp: Beschluss
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 4.020,00 € und für den Vergleich auf 16.080,00 € festgesetzt.
Der Streitwert für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beträgt ein Brutto-Monatsgehalt. (redaktioneller Leitsatz)
Streitwertbemessung für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes
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