LG Regensburg 61. Zivilkammer, 2024-04-04, 61 O 2404/23

61 O 2404/23Kantonsgericht04.04.2024

Gesamter Gesetzestext

LG Regensburg 61. Zivilkammer — 2024-04-04 — 61 O 2404/23 — Kostenfestsetzungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-04

Aktenzeichen: 61 O 2404/23

Dokumenttyp: Kostenfestsetzungsbeschluss

Gründe

1 Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

2 Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

3 Die zu berücksichtigenden Gerichtskosten betragen

353,00 €

Zahlung der Klagepartei

1.059,00 €

hiervon verrechnet auf Kostenschuld der Beklagtenpartei

353,00 €

4 Der auf die Kostenschuld der Beklagtenpartei verrechnete Betrag ist zu erstatten. Der weitere Vorschuss in Höhe von 706,00 € wird zurückerstattet.

5 Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:

Gerichtskosten

353,00 €

Anwaltskosten

1.535,70 €

Summe

1.888,70 €

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Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung

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