AG Günzburg, 2024-03-21, VI 156/24

VI 156/24Gericht erster Instanz21.03.2024

Gesamter Gesetzestext

AG Günzburg — 2024-03-21 — VI 156/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: VI 156/24

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Für die unbekannten Erben der dritten Ordnung väterlicherseits von

S…, verstorben am ...2024, letzte Anschrift:

...

wird Nachlasspflegschaft angeordnet.

Als Nachlasspflegerin wird bestellt:

Der Wirkungskreis der Nachlasspflegerin umfasst:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses

  • Ermittlung der Erben

Die Nachlasspflegerin führt die Pflegschaft berufsmäßig.

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Anordnung der Nachlasspflegschaft

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