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45 O 727/23 Ver•LG Bamberg 4. Zivilkammer, 2024-04-04, 45 O 727/23 Ver
45 O 727/23 VerKantonsgericht / IV. Zivilkammer04.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-04
Aktenzeichen: 45 O 727/23 Ver
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 4. Zivilkammer – vom 07.03.2024 wird im Tatbestand auf S. 5 des Urteils wie folgt berichtigt:
Der Kläger beantragt:
(…)
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 2.592,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Berichtigungsbeschluss
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