LG Bamberg 4. Zivilkammer, 2024-04-04, 45 O 727/23 Ver

45 O 727/23 VerKantonsgericht / IV. Zivilkammer04.04.2024

Gesamter Gesetzestext

LG Bamberg 4. Zivilkammer — 2024-04-04 — 45 O 727/23 Ver — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-04

Aktenzeichen: 45 O 727/23 Ver

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 4. Zivilkammer – vom 07.03.2024 wird im Tatbestand auf S. 5 des Urteils wie folgt berichtigt:

Der Kläger beantragt:

  1. (…)

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 2.592,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Gründe

1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

titelzeile

Berichtigungsbeschluss

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.