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10 B 23.1147•VGH München 10. Senat, 2024-05-06, 10 B 23.1147
10 B 23.1147Verwaltungsgericht / Division 1006.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 10 B 23.1147
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Beteiligten verzichten auf Begründung und förmliche Zustellung des vorstehenden Beschlusses.
Einstellung des Berufungsverfahrens
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