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13 C 1261/22•AG Ingolstadt, 2023-02-01, 13 C 1261/22
13 C 1261/22Gericht erster Instanz01.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: 13 C 1261/22
Dokumenttyp: AnU
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.
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