AG Ingolstadt, 2023-02-01, 13 C 1261/22

13 C 1261/22Gericht erster Instanz01.02.2023

Gesamter Gesetzestext

AG Ingolstadt — 2023-02-01 — 13 C 1261/22 — AnU

Entscheidungsdatum: 2023-02-01

Aktenzeichen: 13 C 1261/22

Dokumenttyp: AnU

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.

  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.

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