AG Fürstenfeldbruck, 2023-10-13, 1 C 666/23

1 C 666/23Gericht erster Instanz13.10.2023

Gesamter Gesetzestext

AG Fürstenfeldbruck — 2023-10-13 — 1 C 666/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-13

Aktenzeichen: 1 C 666/23

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 22.09.2023 gegen den Beschluss vom 29.08.2023 (Bl. 5/8 PKH-Heft) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe

1 Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen. Auch aufgrund der Beschwerdebegründung ist eine Änderung der Entscheidung nicht möglich.

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Unbegründete sofortige Beschwerde

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