LG München II 12. Zivilkammer, 2023-11-28, 12 O 552/23 Erb

12 O 552/23 ErbKantonsgericht28.11.2023

Gesamter Gesetzestext

LG München II 12. Zivilkammer — 2023-11-28 — 12 O 552/23 Erb — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-28

Aktenzeichen: 12 O 552/23 Erb

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Gegenstandswert zur Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren wird auf 312.500,00 € festgesetzt, §§ 32, 33 Abs. 1, 2 RVG.

Gründe

1 Dieser Wert entspricht dem Interesse der Klagepartei zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Auf die Ausführungen in der Klageschrift wird Bezug genommen.

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Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren

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