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12 O 552/23 Erb•LG München II 12. Zivilkammer, 2023-11-28, 12 O 552/23 Erb
12 O 552/23 ErbKantonsgericht28.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-28
Aktenzeichen: 12 O 552/23 Erb
Dokumenttyp: Beschluss
Der Gegenstandswert zur Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren wird auf 312.500,00 € festgesetzt, §§ 32, 33 Abs. 1, 2 RVG.
1 Dieser Wert entspricht dem Interesse der Klagepartei zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Auf die Ausführungen in der Klageschrift wird Bezug genommen.
Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren
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