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654 IK 193/23•AG Aschaffenburg, 2023-12-18, 654 IK 193/23
654 IK 193/23Gericht erster Instanz18.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-18
Aktenzeichen: 654 IK 193/23
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.12.2023 wird von Amts wegen in den Gründen wie folgt berichtigt:
Der vorletzte Satz des vorletzten Absatzes lautet richtig: „Um die Rechte der Gläubiger zu wahren muss jedoch mindestens das Ende der Anmeldefrist abgewartet werden.“
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Berichtigungsbeschluss
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