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331 C 11723/22•AG München, 2023-03-03, 331 C 11723/22
331 C 11723/22Gericht erster Instanz03.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-03
Aktenzeichen: 331 C 11723/22
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Amtsgerichts München vom 07.10.2016 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
1 Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler (vgl. § 319 ZPO), was sich ohne weiteres aus den Urteilsgründen entnehmen lässt.
Berichtigungsbeschluss
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