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463 C 13911/22•AG München, 2023-03-06, 463 C 13911/22
463 C 13911/22Gericht erster Instanz06.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-06
Aktenzeichen: 463 C 13911/22
Dokumenttyp: Beschluss
Das Endurteil des Amtsgerichts München vom 09.02.2023 wird
Die Kostenentscheidung im Tenor dahingehend berichtigt, dass Satz 2 der Ziffer 4 des Tenors wie folgt lautet:
Der Beklagte zu 1) trägt weitere 21 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie weitere 21 % der Gerichtskosten allein.
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Berichtigungsbeschluss
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