AG Traunstein 4. Zivilkammer, 2023-08-17, 4 K 4/22

4 K 4/22Gericht erster Instanz / IV. Zivilkammer17.08.2023

Gesamter Gesetzestext

AG Traunstein 4. Zivilkammer — 2023-08-17 — 4 K 4/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-17

Aktenzeichen: 4 K 4/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers ... gegen den Beschluss vom 11.08.2023 (BI. 84/86 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe

1 Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.

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Unbegründete sofortige Beschwerde

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