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561 VI 432/21•AG Aschaffenburg Nachlassgericht, 2023-05-09, 561 VI 432/21
561 VI 432/21Gericht erster Instanz09.05.2023
Das Nachlassgericht setzt die Vergütung des zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss findet der Rechtsbehelf der Beschwerde statt. (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2023-05-09
Aktenzeichen: 561 VI 432/21
Dokumenttyp: Beschluss
Dem Nachlasspfleger Herrn E. B. wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 20.08.2021 bis 11.03.2023 eine Vergütung aus dem Nachlass von Kr. R. in Höhe von 7.003,15 EUR festgesetzt.
Das Nachlassgericht setzt die Vergütung des zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss findet der Rechtsbehelf der Beschwerde statt. (redaktioneller Leitsatz)
Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers
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