VG München 5. Kammer, 2023-05-04, M 5 K 19.30934

M 5 K 19.30934Verwaltungsgericht / 5. Kammer04.05.2023

Regest

Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

Gesamter Gesetzestext

VG München 5. Kammer — 2023-05-04 — M 5 K 19.30934 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-04

Aktenzeichen: M 5 K 19.30934

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Der Tenor des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2023 wird berichtigt:

Der Name des Klägers zu 2 lautet statt J. … B. …: J. … B. … O. …

Gründe

1 Der Tenor war auf Antrag der Beklagten vom 2. Mai 2023 zu berichtigen. Der Name des Klägers zu 2 wurde bei der Klageerhebung falsch in das Gerichtssystem aufgenommen und dieser Fehler bislang nicht bemerkt.

Leitsatz

Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

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Berichtigung bei falschem Beteiligtennamen

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