AG Nürnberg, 2023-01-31, 5 M 10814/22

5 M 10814/22Gericht erster Instanz31.01.2023

Gesamter Gesetzestext

AG Nürnberg — 2023-01-31 — 5 M 10814/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-31

Aktenzeichen: 5 M 10814/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der sofortigen Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss vom 23.12.2022 (Bl. 19-22 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe

1 Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.

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Nichtabhilfe Beschwerde

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