AG München, 2022-08-12, 171 C 11188/22

171 C 11188/22Gericht erster Instanz12.08.2022

Gesamter Gesetzestext

AG München — 2022-08-12 — 171 C 11188/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-12

Aktenzeichen: 171 C 11188/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

auf ihrem Anwesen in der B.straße 137a in 8... M. eine Überwachungskamera aufzustellen, zu montieren und/oder zu betreiben, die die Terrasse und/oder den Garten der Antragstellerin erfasst oder erfassen kann oder den Eindruck hiervon erweckt.

  1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

  3. Mit dem Beschluss ist zuzustellen:

Antragsschrift vom 08.08.2022; Gesprächsvermerk vom 12.08.2022

Gründe

1 Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 08.08.2022 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

titelzeile

Antragsschrift, Sachverhalt, Unterlagen, Schlagworte, Gründe, Tenor

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