AG Augsburg, 2022-06-15, 01 M 716/22

01 M 716/22Gericht erster Instanz15.06.2022

Gesamter Gesetzestext

AG Augsburg — 2022-06-15 — 01 M 716/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-15

Aktenzeichen: 01 M 716/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Das Ablehnungsgesuch des Schuldners vom 21.04.2022 (Bl. 47/52) wird als unzulässig verworfen.

Gründe

1 Der mit Schreiben vom 21.04.2022 unter Ziff. 10 gestellte Befangenheitsantrag gegen Richterin am Amtsgericht … ist unzulässig. Der Schuldner stellt lediglich allgemeine Behauptungen auf ohne einen konkreten Sachverhalt darzulegen. Dieser Vortrag ist nicht geeignet, die Unparteilichkeit der zuständigen Richterin in Frage zu stellen.

titelzeile

Befangenheitsantrag, Unzulässigkeit, Allgemeine Behauptungen, Konkreter Sachverhalt, Unparteilichkeit, Richterin am Amtsgericht, Vortrag

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