LG Augsburg 4. Zivilkammer, 2022-06-09, 041 T 1058/22

041 T 1058/22Kantonsgericht / IV. Zivilkammer09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

LG Augsburg 4. Zivilkammer — 2022-06-09 — 041 T 1058/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 041 T 1058/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Es verbleibt beim Beschluss vom 12.5.2022.

Gründe

1 Die Ausführungen des Schuldners im Schreiben vom 25.5.2022 rechtfertigen keine andere Entscheidung.

2 Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor.

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