OLG Bamberg 5. Zivilsenat, 2022-07-19, 5 U 48/22

5 U 48/22Obergericht / V. Zivilkammer19.07.2022

Gesamter Gesetzestext

OLG Bamberg 5. Zivilsenat — 2022-07-19 — 5 U 48/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-19

Aktenzeichen: 5 U 48/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

  2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 44.722,71 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

titelzeile

Verlust der Berufung nach Zurücknahme

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.