ArbG Nürnberg Kammer 9, 2022-06-07, 9 Ca 1812/22

9 Ca 1812/22Arbeitsgericht07.06.2022

Regest

Der Wert des Streitgegenstandes ist für das Verfahren und für den Vergleich gesondert festzusetzen. (redaktioneller Leitsatz)

Gesamter Gesetzestext

ArbG Nürnberg Kammer 9 — 2022-06-07 — 9 Ca 1812/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-07

Aktenzeichen: 9 Ca 1812/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 17.800,00 €, für den Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt.

Leitsatz

Der Wert des Streitgegenstandes ist für das Verfahren und für den Vergleich gesondert festzusetzen. (redaktioneller Leitsatz)

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Streitwertfestsetzung – Verfahren und Vergleich

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