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9 Ca 1812/22•ArbG Nürnberg Kammer 9, 2022-06-07, 9 Ca 1812/22
9 Ca 1812/22Arbeitsgericht07.06.2022
Der Wert des Streitgegenstandes ist für das Verfahren und für den Vergleich gesondert festzusetzen. (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2022-06-07
Aktenzeichen: 9 Ca 1812/22
Dokumenttyp: Beschluss
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 17.800,00 €, für den Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt.
Der Wert des Streitgegenstandes ist für das Verfahren und für den Vergleich gesondert festzusetzen. (redaktioneller Leitsatz)
Streitwertfestsetzung – Verfahren und Vergleich
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