OLG München 25. Zivilsenat, 2022-09-27, 25 U 200/22

25 U 200/22Obergericht / Civil Chamber 2527.09.2022

Regest

Nach Zurücknahme der Berufung verliert die Berufungsklägerin das Rechtsmittel der Berufung. (redaktioneller Leitsatz)

Gesamter Gesetzestext

OLG München 25. Zivilsenat — 2022-09-27 — 25 U 200/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-27

Aktenzeichen: 25 U 200/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

  2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 370.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.

2 Die Berufung ist zurückgenommen worden.

Leitsatz

Nach Zurücknahme der Berufung verliert die Berufungsklägerin das Rechtsmittel der Berufung. (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Verlust des Rechtsmittels der Berufung nach deren Zurücknahme

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